Das AbrechnungsverfahrenDie gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer ( ="Abrechnungsstellen" ) setzen die Weisung des Gesetzgebers im Sozialgesetzbuch (SGB V) um, Daten in dem jeweils zugelassenen Umfang maschinenlesbar oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern auszutauschen. Diese Datenlieferungen bilden u. a. die Grundlage für die Zahlungen von Leistungen. Entsprechende Verträge zwischen den Spitzenverbänden regeln u. a. den technischen Rahmen.
Die aktuellen Vorgaben sind in den Richtlinien der Spitzenverbände nach §302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit "sonstigen Leistungserbringern" dokumentiert. Der elektronische Datenaustausch im Gesundheitswesen optimiert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und fördert eine effektivere Komminikation.
In KommissionBei dieser Abrechnungsmethode ist der Vorteil, dass Sie weiterhin in direkten Kontakt mit den Kostenträgern bleiben. Sie müssen Ihre Abrechnungen nicht Abtreten! Nach außen erscheinen Sie gegenüber den Rechnungsempfänger als autarker Geschäftsteilnehmer mit Ihrem Briefkopf und Ihrem Logo.
Wir erstellen die Abrechnungen in Form der elektronischen Ausgangsdatei und Rechnungsausgangslisten konform den stets sich ändernden Richtlinien. Für Sie entfällt das Verschicken und Bedrucken der Verordnungen und der Versand der Rechnungsausgangsdateien (EDIFACT) nach DTA §302. Sie erhalten (optional) parallel zu jeder für Sie erstellten Rechnung eine E-Mail mit den jeweiligen Rechnungsinhalten.
Am Ende der Abrechnung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der Rechnungen an die Kostenträger und eine aufgeschlüsselte Liste aller Patienten mit Netto/Brutto Summen und den einzelnen Leistungen. Das Ganze können Sie im Internet verfolgen und überwachen; im geschützen Kunden-Bereich sehen Sie sämtliche Abrechnungen und alle Verordnungen!!!
InkassoHier müssen Sie Ihre Forderungen gegenüber den Krankenkassen an uns abtreten und wir Rechnen für Sie ab. Auch bei dieser Methode erhalten Sie übersichtliche Abrechnungsunterlagen in Form einer detaillierten Aufstellung aller Patienten mit deren abgerechneten Verordnungen. Die Beträge gehen auf ein Treuhand-Konto ein und Sie bekommen Ihren Betrag zu dem vereinbarten Termin ausbezahlt (Tarif). Gleichzeitig wird ein Konto-Auszug erstellt, der für Ihren Steuerberater wichtig ist. Alle Belange in Bezug der Rechnungsstellung erledigen wir.
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